Preisregulierung im Mobilfunk
Bundesnetzagentur kündigt Tarifvorgaben an
Die in Bonn ansässige Bundesnetzagentur hat die Entwürfe für Regulierungsverfügungen gegenüber den vier Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und O2 der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt.
Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, betreffen die Entscheidungsentwürfe die Terminierungsleistungen in den jeweiligen Netzen. Dies betreffe die Zusammenschaltung einschließlich der Kollokation, die Nichtdiskriminierung, die Vorlage eines Standardangebots für Zugangsleistungen und die Entgeltgenehmigung.
Die im Zusammenhang mit der nationalen Konsultation der Entscheidungsentwürfe gewährte Möglichkeit, die Entgeltregulierung durch eine angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades abzuwenden, haben die Mobilfunknetzbetreiber nicht genutzt, teilte die Bundesnetzagentur mit. Daher sei die zuständige Beschlusskammer nach einem umfassenden Abwägungsprozess zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Genehmigungspflicht der Terminierungsentgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung am besten geeignet sei, um den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Zuvor hatte das Präsidium der Bundesnetzagentur bereits festgelegt, dass die vier Mobilfunknetzbetreiber über beträchtliche Marktmacht verfügen. Damit muss die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen im Rahmen einer Regulierungsverfügung auferlegen.
Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
