EU-Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Abgeordnete sollen für Klage gegen Lauschangriff stimmen
Der Jurist Patrick Breyer vom "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" hat die EU-Richtlinie zur Totalüberwachung der Telekommunikationsdaten der Bürger heute als "verfassungswidrig" bezeichnet. "In der Rasterfahndungsentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht letzte Woche ausdrücklich 'das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat' bekräftigt", sagte er.
In der Nacht zum Freitag, den 2. Juni, wird der Bundestag über einen Antrag gegen die EU-weite Überwachung abstimmen. 118 Abgeordnete von FDP, Grünen und der Linksfraktion fordern die Bundesregierung darin auf, gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage zu erheben. Bis zur Entscheidung des Gerichts soll die Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt werden, so der Antrag weiter. Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, appelliert an die Abgeordneten, diese Nacht zur "Nacht der Kommunikationsfreiheit" zu machen. Die Volksvertreter sollten trotz der späten Stunde zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und parteiübergreifend für eine Klage gegen den europaweiten Lauschangriff stimmen.
Die Abstimmung kann live im Internet verfolgt werden. Für den Fall, dass der Antrag keinen Erfolg hat, haben Demokraten wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Totalprotokollierung der Telekomunikation angekündigt.
