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23.04.2008 11:51

Deutsche Telekom: Schlappe vor Gericht

Nach einem Gerichtsentscheid ist die Deutsche Telekom verpflichtet, der Konkurrenz die hauseigenen Leerrohre zu öffnen.

Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln muss das Unternehmen Konkurrenten die Nutzung von Leerrohren gestatten. Das ist ein wichtiger Schritt für viele Wettbewerber, die andernfalls mit erheblichen Mehrkosten beim eigenen Netzausbau rechnen müssten.

Entscheidung der Netzagentur
Bereits Mitte 2007 hatte die Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde, die Entscheidung gefällt, nach der der Ex-Monopolist seine Leerrohre freigeben müsse. Das Unternehmen ist gegen diesen Beschluss wie erwartet Sturm gelaufen, hat aber bereits zu Jahresanfang einen Rückschlag hinnehmen müssen.
Nach der Eilentscheidung Anfang 2008 ist die Telekom nach dem neuesten Urteil verprlichtet, die Verlegung von Glasfaserkabeln durch die hauseigenen Leerrohre zu ermöglichen. Für den Ausbau besonders schneller DSL-Netze ist das ein wesentlicher Vorteil, denn es spart erhebliche Kosten.

Arcor und Versatel auf dem Sprung
Mit dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist bereits begonnen worden, vor allem regionale Anbieter haben in Ballungszentren erste Schritte unternommen oder zumindest in Aussicht gestellt. Mit Arcor und Versatel stehen allerdings auch einige große Provider in den Startlöchern.