Biometrischer Pass ab 1. November 2005
Innenministerium hält Informationen unter Verschluss
Ausländische Staaten können die Daten speichern, die auf dem künftigen biometrischen Pass zu finden sind. Das gab der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gestern in Bonn bekannt. Zwar würden in den Passbehörden die biometrischen Daten nicht gespeichert, da die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank durch das Passgesetz ausgeschlossen sei. Allerdings könnten ausländische Staaten die biometrischen Angaben der Reisenden nach dem Auslesen der Pässe in Datenbanken speichern.
Schaar: "Mir ist es besonders wichtig, dass die biometrischen Daten tatsächlich nur im Pass selbst und nicht in externen Dateien gespeichert werden. Bisher fehlen internationale Regelungen, die dies sicherstellen.
Der scheidende Bundesinnenminister Otto Schily wies die Kritik Schaars gewohnt heftig zurück: "Die Aussagen von Herrn Schaar entbehren jeder Grundlage", so Schily in einer eilig verfassten Stellungnahme. In Europa gebe es "keine Rechtsgrundlage für eine solche Datei. Deutschland und Europa können ausländischen Staaten allerdings weder heute noch zukünftig verbieten, biometrische Dateien der Besucher ihres Landes anzulegen", räumte der Minister ein.
Ab 1. November 2005 wird auf den Reisepässen in einem integrierten Chip das digitalisierte Lichtbild gespeichert. Mit der Einführung des ePasses ist die Bundesrepublik das erste Land, das die EG-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten umsetzt. Die EG-Verordnung sieht die Einführung von Fingerabdrücken in den ePass als zweites biometrisches Merkmal bis zum 28. Februar 2008 vor. In Deutschland sollen die Fingerabdrücke auf dem Chip bereits ab dem Jahr 2007 gespeichert werden. Die Chips können technisch jedoch noch weitere biometrische Merkmale aufnehmen.
Grundsätzlich enthielten biometrische Daten auch Erkenntnisse über Krankheiten oder sonstige persönliche Eigenschaften, klärte Schaar weiter auf. So lassen sich aus dem Gesichtsbild Rückschlüsse auf die ethnische Herkunft und bestimmte Krankheiten und Lebensumstände ziehen. Im Unterschied zum herkömmlichen Passfoto könnten diese Informationen jedoch automatisiert ausgewertet werden.
Ein Auslesen der im Chip gespeicherten Daten sei zudem möglich, wenn die maschinenlesbare Zone des Passes bekannt ist. Die Kommunikation zwischen dem Lesesystem und dem Chip soll nach Regierungsangaben aber zusätzlich verschlüsselt werden.
Schaar kritisierte zudem, dass die Ergebnisse der vom Bundesinnenministerium veranlassten Tests zur System- und Überwindungssicherheit der biometrischen Verfahren weitgehend unter Verschluss gehalten werden. "Eine nachvollziehbare Bewertung, ob und wie viel mehr Sicherheit die Biometriepässe bringen, ist deshalb nicht möglich", erklärte er. Der als intern deklarierte Teil der Studie sei Schaar "trotz mehrfacher Bitte" nicht gezeigt worden.
