Auskunf 11875 bleibt abgeschaltet
Oberverwaltungsgericht bestätigt Bundesnetzagentur
Der Betreiber der umstrittenen Auskunftsdienstes 11875 bleibt abgeschaltet. Wie die Bundesnetzagentur heute in Bonn mitteilt, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen Antrag auf vorläufige Aussetzung der Abschaltung bis zur Entscheidung über die Beschwerde abgelehnt. Damit haben das Verwaltungsgericht (VG) Köln und das OVG die Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt, die Rufnummer am 27. September 2005 abzuschalten. Dem Widerruf sei ein umfangreiches Anhörungsverfahren vorausgegangen.
"Derartige Mehrwertdienste dürfen nach geltendem Recht nur in der Rufnummerngasse (0)190 oder (0)900 betrieben werden", so ein Sprecher der Behörde. Hintergrund waren zahlreiche Einträge in deutschen öffentlichen Telefonbüchern unter Stichwörtern wie "Straßenverkehrsamtsauskunft", "Bahnauskunft" oder "Einwohnermeldeamtsauskunft".
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Betreiberunternehmen als "Telefonhai" bezeichnet. Man gäbe sich den Anstrich eines seriösen Service von Bahn und Behörden. Wer die Nummern aus den Telefonbüchern anwählt, zahle happige Preise für meist wertlose oder banale Informationen. So wurden von einem Lehrer, der nach einem Rucksack fahndete, den ein Schüler im Nahverkehrszug hatte liegen lassen, 16,65 Euro abkassiert. "Der Anrufer wird hier in die Irre geführt", moniert Helga Zander-Hayat, Juristin der Verbraucherzentrale NRW, auch wenn der hohe Preis schon in der Bandansage zum Ortstarif angekündigt werde. Das geschehe jedoch erst, nachdem auf die 11875 hingewiesen worden sei: mit einer Kunstpause von zwei bis drei Sekunden, so dass wahrscheinlich nahezu jeder Anrufer bereits vorher aufgelegt habe.
