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  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 11:55
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Tonspion
 
Registriert seit: 16.07.2004
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Keine IP-Speicherung im Log

Vor dem Hintergrund wonach das BKA die IP-Adressen von Besuchern der eigenen Web Site speichert und analysiert, liefert Patrick Breyer eine sehr interessante Mitteilung. Der Jurist hat gegen das Bundesjustizministerium geklagt und dabei erfolgreich erstritten, dass keine IP-Daten von Besuchern des Ministeriums "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus" gespeichert werden dürfen.

Die nun rechtskräftige Entscheidung könnte weit reichende Folgen haben, denn sie betrifft im Grunde alle Anbieter im WWW. Jeder Anbieter mit Sitz in Deutschland, der in seinen Log Files die IP-Adressen speichert, kann zur Unterlassung verpflichtet werden. Eine entsprechende "Musterklage Internetportale" hat Breyer für diesen Zweck schon vorbereitet.

Und - wie man leider feststellen muss - vereinfacht dieses Vorgehen auch eine neue Abmahnwelle gegen all jene, die IP-Adressen speichern, ohne dies im Sinne des Gesetzes (etwa: notwendig für Rechnungsstellung) begründen zu können.

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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 09:23
Benutzerbild von Reisender
Tonspion
 
Registriert seit: 16.07.2004
Ort: NRW
Alter: 55
Beiträge: 3.415
Die Gefahr, dass die von Patrick Breyer veröffentlichte Musterklage von besorgten Anwendern genutzt wird, ist zwar vermutlich eher gering. Doch wie bereits erwähnt, besteht die Gefahr einer neuen Abmahnwelle.

Und dieser Gefahr setzen sich ausgerechnet jene Sites aus, die ihre Praxis der IP-Erfassung vorschriftsmäßig in einer Datenschutzerklärung bekannt geben. Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: In der vom Lawblog veröffentlichten Muster-Datenschutzerklärung wird unter anderem angegeben, dass IP-Adressen in den Log Files gespeichert werden.

Sucht man nun nach dem genauen Wortlauf dieser Erklärung in Verbindung mit dem Begriff "Datenschutzerklärung" bei Google so erhält man zur Zeit über 65.000 Treffer. Das heißt im Klartext, dass diese Site-Betreiber öffentlich eingestehen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Um hier dem Abmahnwahn einen Riegel vorzuschieben, empfiehlt es sich, umgehend die IP-Speicherung zu beenden und ebenfalls umgehend die Datenschutzerklärung entsprechend abzuändern.
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